Tarife
Neben der Grundgebühr staffeln sich unsere Tarife unter anderem nach der Entfernung Ihres Zielortes. Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.
Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung. Demnach gelten für Zeven folgende Preise:
Wie berechnet sich der Fahrpreis des Taxi?
Die Taxipreise werden vom Kreistag des Landkreises beschlossen und in der Taxiordnung veröffentlicht. Diese muß vom Taxifahrer auch grundsätzlich mitgeführt und auf Verlangen zur Ansicht ausgehändigt werden. Die Preise sind kombiniert und setzen sich aus einer Grundgebühr von
€6,30, in der schon eine Fahrstrecke von 800m enthalten ist, sowie dem Preis für die weitere zurückgelegte Strecke, 2,60€/km und dem Preis für eventuelle Wartezeiten (wenn das Taxi steht) 36,00 €/Std. zusammen. Sie bezahlen nur die Strecke bei der sie im Taxi sitzen.
Eine Ausnahme ist, wenn der Ort von dem sie abgeholt werden, außerhalb unseres Betriebssitzes liegt und der Zielort nicht dorthin zurück führt oder zumindest über ihn hinweg. Dann zahlen sie eine verhandelbare Anfahrtsgebühr für die Anfahrtstrecke ab Ortsausgangschild des Betriebssitzes, also Zeven, bis zu ihrem Abholort.
Kann der Fahrer auch frei den Preis bestimmen?
Innerhalb des sogenannten Pflichtfahrgebietes ist beim Gelegenheitsverkehr (der typischen Taxifahrt, also kein Anrufsammeltaxi, Krankenfahrt, Kurierfahrt, etc.) grundsätzlich nach Taxameter zu fahren. Es sind keine Abweichungen nach unten oder oben zugelassen. Verlässt das Fahrzeug den Pflichtfahrbereich (für uns z.B. die Samtgemeinde Zeven) kann ab Kreisgrenze der Preis frei vereinbart werden. Ob sich der Fahrer auf Preisverhandlungen einlässt ist seine Entscheidung und hängt natürlich im Einzelfall auch von den Umständen und seiner Tagesform ab.
Generell gilt: Alle Taxen eines Landkreises Rotenburg haben den gleichen Tarif. Egal ob Mercedes S-Klasse oder Golf. Also Taxen mit ROW / BRV im Kennzeichen sind alle gleich teuer.
Was ist denn, wenn man im Stau steht oder eine Panne hat?
In folgenden Fällen ist die Uhr zu stoppen, d.h. es wird keine Wartezeit berechnet: technische Mängel am Taxi, Unfall mit Beteiligung des Taxis, gesetzliche Hilfeleistung (z.B. erste Hilfe am Unfallort), Polizeikontrollen und generell bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmer zu vertreten sind.
Staus und Ampeln zählen leider nicht dazu. Auch wenn es für den Kunden ärgerlich ist, die Lohnkosten für den Fahrer laufen ja auch weiter.
Ist ein Bus für 8 Fahrgäste teurer als ein PKW?
Wenn bis zu 4 Personen im Bus fahren ist es der gleiche Preis wie im PKW, erst ab der 5. Person kommt ein Zuschlag von 10,00 € dazu.
Gilt der Preis pro Person oder pro Fahrzeug?
Grundsätzlich ist ein Taxi nur als Ganzes zu bezahlen. Das gilt auf jeden Fall für den sog. Gelegenheitsverkehr. Im Linienverkehr, z.B. Anrufsammeltaxi oder bei Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Schulen, Krankenhäusern, etc. kann davon abgewichen werden.
Krankenfahrten-Serienbehandlungen-Krankenaufnahmen
Bei Einweisung in ein Krankenhaus oder Entlassung aus dem Krankenhaus trägt die Krankenkasse ohne vorherige Bestätigung die Kosten für das Taxi, wenn der Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausstellt. Der Patient/Fahrgast trägt lediglich 10% (minimal 5,- €, maximal 10,- €) pro Fahrt als Eigenanteil. Sie bezahlen an den Taxifahrer nur den Eigenanteil. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt das Taxiunternehmen.
Bei allen anderen Fahrten zu Arztbesuchen, Serienbehandlungen usw. ist vor der Fahrt die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu klären.